ANLEGER-KATEGORIEN
WisdomTree stellt diese Informationen bereit, um ihre Anlegerbasis aufsichtsrechtliche Dokumente, Aufklärungsmaterial, Marketingmaterial und die Möglichkeit zu bieten, sich auf unserer Website zu registrieren und E-Mails zu erhalten.
WisdomTree beabsichtigt nicht, für registrierte Anleger regulatorische Dienstleistungen zu erbringen, weshalb wir Kleinanlegern keine Hochstufungsoption („Opt up“) zur Verfügung stellen. Bei den beiden Anlegerkategorien, die sich registrieren dürfen, handelt es sich um:
Professionelle Kunden
Indem Sie „professioneller Kunde“ auswählen, bestätigen Sie, dass Sie ein „Per Se Professional Client“ wie im Financial Conduct Authority Handbook1 definiert und/oder ein professioneller Kunde gemäß der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente II (MiFID II)2 sind und von uns als solcher behandelt werden, sofern mit Ihnen nichts anderes vereinbart ist. Professionelle Kunden können bei uns eine Änderung der vereinbarten Bedingungen beantragen, um sich ein höheres Schutzniveau zu verschaffen.
Bei professionellen Kunden handelt es sich in aller Regel i) um regulierte Rechtssubjekte (die zugelassen sind oder unter Aufsicht stehen müssen, um an den Finanzmärkten tätig werden zu können); ii) um „große Unternehmen“ (die bestimmte nachstehend ausgeführte Größenanforderungen erfüllen); iii) um staatliche Rechtssubjekte (nationale oder regionale Regierungen, Stellen der staatlichen Schuldenverwaltung, Zentralbanken oder supranationale Einrichtungen).3
Kleinanleger
Wenn Sie nicht als professioneller Kunde eingestuft sind, fallen Sie für uns in die Kategorie der Kleinanleger. Sie können den Inhalt dieser Website gern einsehen und sich für Zusendung von Werbematerial per E-Mail registrieren, sofern dies in Ihrem Land zulässig ist.
Im Einzelnen*
Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente („MiFID”) führt zwei Hauptkategorien von Kunden ein: Kleinanleger und professionelle Kunden. Es gibt noch die gesonderte Kategorie der geeigneten Gegenparteien für eine begrenzte Auswahl von Unternehmen. Sofern Sie keine geeignete Gegenpartei beziehungsweise kein professioneller Kunde sind, sind Sie per definitionem ein Kleinanleger. Die MiFID sieht für Kleinanleger das höchste, für professionelle Kunden ein hohes und für geeignete Gegenparteien das geringste Schutzniveau vor. Diese Kategorien wurden auch von der Finanzaufsichtsbehörde im Vereinigten Königreich (Financial Conduct Authority, „FCA“) übernommen.
Ein professioneller Kunde ist ein Kunde, der über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügt, um seine Anlageentscheidungen selbst treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Ein professioneller Kunde ist in der Lage, Anlageentscheidungen zu treffen und die damit einhergehenden Risiken zu verstehen und erfüllt bestimmte nachstehend angegebene Kriterien.
Professionelle Kunden sind per se:
- Rechtssubjekte, die zugelassen sein oder unter Aufsicht stehen müssen, um an den Finanzmärkten tätig werden zu können. Nachstehende Liste enthält sämtliche zugelassenen Rechtssubjekte, die charakteristische Tätigkeiten der genannten Rechtssubjekte ausführen, unabhängig davon, ob die Zulassung durch einen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder ein Drittland erfolgte:
- Kreditinstitute;
- Wertpapierfirmen;
- sonstige zugelassene oder beaufsichtigte Finanzinstitute;
- Versicherungsgesellschaften;
- Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften
- Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften;
- Warenhändler und Warenderivate-Händler;
- örtliche Anleger (im Allgemeinen Mitglieder einer Termin-/Optionsbörse);
- sonstige institutionelle Anleger;
- Große Unternehmen, die auf Unternehmensebene zwei der nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Mindestnettovermögen: 20.000.000 EUR;
- Mindestnettoumsatz: 40.000.000 EUR;
- Mindesteigenmittel: 2.000.000 EUR;
- Große Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich, die gemeinsam mit anderen Konzerngesellschaften zwei der nachfolgenden Größenanforderungen erfüllen:
- Mindestnettovermögen: 12.500.000 EUR;
- Mindestnettoumsatz: 25.000.000 EUR;
- Durchschnittliche Beschäftigtenzahl im Jahr von mindestens 250;
- Große Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich, die:
- Gesellschaften sind und mit anderen Konzerngesellschaften ein Nettovermögen von mindestens 5.000.000 GBP ausweisen;
- Partnerships oder Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit mit (derzeit oder in den letzten zwei Jahren) einem Mindestnettovermögen von 5.000.000 GBP;
- Treuhänder einer Treuhandgesellschaft (die kein betrieblicher Pensionsfonds, SSAS, keine private Rentenversicherung bzw. kein Stakeholder Pension Scheme ist) mit (derzeit oder in den letzten zwei Jahren) einem Mindestvermögen von 10.000.000 GBP, das berechnet wurde durch Addition des Wertes der Zahlungsmittel und bestimmter Anlagen, die einen Teil des Vermögens der Treuhandgesellschaft bilden, jedoch vor Abzug ihrer Verbindlichkeiten;
- Treuhänder eines betrieblichen Pensionsfonds oder SSAS beziehungsweise Treuhänder oder Betreiber einer privaten Rentenversicherung oder eines Stakeholder Pension Scheme mit (derzeit oder in den letzten zwei Jahren) mindestens 50 Mitgliedern und einem verwalteten Mindestvermögen von 10.000.000 GBP;
- kommunale oder staatliche Behörden;
- Nationale oder regionale Regierungen, Stellen der staatlichen Schuldenverwaltung, Zentralbanken, internationale oder supranationale Einrichtungen (wie die Weltbank, der IWF, die EZB, die EIB) oder andere vergleichbare internationale Organisationen;
- Andere institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit in der Anlage in Finanzinstrumenten oder bestimmten Anlagen besteht, einschließlich Einrichtungen, die die wertpapiermäßige Verbriefung von Verbindlichkeiten und andere Finanzierungsgeschäfte betreiben.
*Bitte beachten Sie, dass vorstehende Übersicht ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt wird und keine erschöpfende Beschreibung der entsprechenden Vorschriften darstellt. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie jeweils gemäß der MiFID- oder der FCA-Kategorisierung als professioneller Kunde einzustufen sind, sollten Sie sich unabhängigen Rat einholen.
1 https://www.handbook.fca.org.uk/handbook/COBS/3/5.html
2 https://www.esma.europa.eu/publications-and-data/interactive-single-rulebook/mifid-ii/annex-ii
3 See further categorisation details below.