Rücknahmeverfahren für zulässige WT-Wertpapiere: Umtausch in digitale Vermögenswerte
WisdomTree freut sich, bekannt geben zu können, sein Angebot an physischen Lieferoptionen zu erweitern. Dadurch erhalten Anleger in zulässigen physisch besicherten WT-Wertpapieren („zulässige WT-Wertpapiere“), die von WisdomTree Issuer X Limited (die „Emittentin“) begeben sind, die Möglichkeit, ihre Anlage in digitale Vermögenswerte umzutauschen.
Das Verzeichnis der WT-Wertpapiere, die für die physische Rücknahme infrage kommen, ist nachstehend zu finden:
+ WisdomTree Physical Stellar Lumens
+ WisdomTree Physical Ethereum
+ WisdomTree Physical Polkadot
+ WisdomTree Physical Lido Staked Ether
Jedes zulässige WT-Wertpapier stellt ein Recht auf den Erhalt des entsprechenden Coin-Anspruchs in den jeweiligen digitalen Vermögenswerten dar (nach etwaigen Abzügen).
Anleger können zulässige WT-Wertpapiere direkt einlösen und eine physische Rücknahme beantragen, wobei die betreffenden digitalen Vermögenswerte an eine Verwahrstelle der Emittentin oder an ein mit der Verwahrstelle der Emittentin verbundenes Unternehmen (z. B. eine lokale Niederlassung oder Tochtergesellschaft) geliefert werden. In Bezug auf deutsche Anleger gilt dies uneingeschränkt für die Coinbase Germany GmbH. Die Verwahrstelle muss nicht nur eine Verwahrstelle der Emittentin (oder eines verbundenen Unternehmens) sein, sondern auch den betreffenden Coin zum Zeitpunkt der Lieferung unterstützen und ein Depotkonto für den Anleger führen.
Rücknahmeanweisungen für verschiedene Anlegertypen
Wählen Sie den Anlegertyp, der am besten auf Sie zutrifft:
Schritt 1: Bitte nehmen Sie sich die Zeit, die häufigen Fragen, Bedingung 8 (Optionale Rücknahme) von Anhang 6 (Bedingungen der WT-Wertpapiere) und Bedingung 3 (Rücknahme von digitalen Wertpapieren) von Anlage A (Anlage zu digitalen Wertpapieren) zu lesen, die im Prospekt der WisdomTree Issuer X Limited und im Rücknahmeformular enthalten sind.
Schritt 2: Bestätigen Sie, wer der eingetragene Inhaber ist. Da die meisten Einzelanleger ihre zulässigen WT-Wertpapiere über Brokerkonten halten, sind nur sehr wenige Einzelanleger die eingetragenen Inhaber. Sprechen Sie am besten direkt mit Ihrem Broker darüber, wie Ihre Wertpapiere verwahrt werden. Wenn Sie glauben, dass Sie ein eingetragener Inhaber sind, können Sie WisdomTree direkt unter [email protected] kontaktieren, um dies zu bestätigen.
Schritt 3: SEHR WICHTIG: Sie müssen die entsprechenden Unterlagen zur Kundenidentifizierung und zur Bekämpfung der Geldwäsche („CDD/AML“-Unterlagen) vorlegen. Wir können erst dann mit dem Verfahren beginnen, wenn wir die erforderlichen CDD/AML-Informationen erhalten und die notwendige Überprüfung durchgeführt haben. Ausführliche Informationen zu den Anforderungen finden Sie in den CDD/AML documentation.
Nach Abschluss des CDD/AML-Verfahrens können Sie das Rücknahmeformular einreichen.
Schritt 4: Bitten Sie den eingetragenen Inhaber in CREST, das Rücknahmeformular auszufüllen. Ihr Broker muss bestimmte Angaben machen, unter anderem:
- Die CREST-Kontodaten des eingetragenen Inhabers (Teil A des Rücknahmeformulars). Dadurch können wir den Handel des Brokers in CREST abgleichen, wenn er das betreffende zulässige WT-Wertpapier einlöst;
- Den Namen des eingetragenen Inhabers; dies ist höchstwahrscheinlich der Name des Nominees oder des Depotkontos eines Brokers (Teil B);
- Ihren Namen als wirtschaftlicher Eigentümer (Teil C);
- Die Anzahl zulässiger WT-Wertpapiere, die Sie einlösen möchten. Sie müssen diese Informationen an Ihren Broker und/oder den eingetragenen Inhaber weitergeben (Teil D);
- Sie müssen angeben, auf welches Depotkonto bei der Verwahrstelle der Emittentin (oder einem verbundenen Unternehmen) Sie Ihre digitalen Vermögenswerte liefern lassen möchten, und die entsprechenden Kontodaten sowie den Namen einer Kontaktperson bei dieser Verwahrstelle nennen.
- Der Broker und/oder der eingetragene Inhaber müssen eine Kontaktnummer angeben und unterschreiben (Teil G).
Sie können das Rücknahmeformular per E-Mail oder per Post schicken:
Email: [email protected]
Post:
WisdomTree UK Limited
1 King William St
London EC4N 7BJ
United Kingdom
Schritt 1: WisdomTree bietet einen Service an, mit dem zulässige WT-Wertpapiere direkt gegen digitale Vermögenswerte eingelöst werden können. Ihr Kunde beantragt die direkte Rücknahme von zulässigen WT-Wertpapieren im Austausch gegen digitale Vermögenswerte durch Lieferung der digitalen Vermögenswerte an eine Verwahrstelle der Emittentin oder an ein mit der Verwahrstelle der Emittentin verbundenes Unternehmen (z. B. eine lokale Niederlassung oder Tochtergesellschaft), die/das den betreffenden Coin zum Zeitpunkt der Lieferung unterstützt. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, die häufigen Fragen, Bedingung 8 (Optionale Rücknahme) von Anhang 6 (Bedingungen der WT-Wertpapiere) und Bedingung 3 (Rücknahme von digitalen Wertpapieren) von Anlage A (Anlage zu digitalen Wertpapieren) zu lesen, die im Prospekt der WisdomTree Issuer X Limited und im Rücknahmeformular enthalten sind.
Schritt 2: Sie und Ihr Kunde müssen bestätigen, wer der eingetragene Inhaber ist. Da die meisten Einzelanleger ihre zulässigen WT-Wertpapiere über Brokerkonten halten, sind nur sehr wenige Einzelanleger die eingetragenen Inhaber. Die meisten wirtschaftlichen Eigentümer von börsengehandelten Wertpapieren halten diese Wertpapiere in Brokerkonten; ihre Broker halten die Wertpapiere über zusätzliche Konten (oft als „Nominee-Konten“ bezeichnet). Als Emittentin kann WisdomTree Issuer X Limited nur die Namen dieser Nominee-Konten im Verzeichnis einsehen. Die eingetragenen Inhaber der zulässigen WT-Wertpapiere können in eigenem Namen oder als Nominee im Namen des wirtschaftlichen Eigentümers die Rücknahme beantragen. Darüber hinaus müssen zulässige WT-Wertpapiere, die in Abrechnungssystemen außerhalb von CREST gehalten werden, die Eigentumsverhältnisse bis zum endgültigen CREST-Bestand verfolgen. Daher braucht Ihr Kunde wahrscheinlich Ihre Hilfe, um das Rücknahmeverfahren durchzuführen.
Schritt 3: SEHR WICHTIG: Sowohl Sie als auch Ihr Kunde müssen die entsprechenden Unterlagen zur Kundenidentifizierung und zur Bekämpfung der Geldwäsche („CDD/AML“-Unterlagen) vorlegen. Wir können erst dann mit dem Verfahren beginnen, wenn wir die erforderlichen CDD/AML-Informationen erhalten und die notwendige Überprüfung durchgeführt haben. Ausführliche Informationen zu den Anforderungen finden Sie in den CDD/AML documentation.
Sobald wir den CDD/AML-Prozess abgeschlossen haben, bestätigen wir den Erhalt des Rücknahmeformulars und beginnen mit der Rücknahme.
Step 4: Möglicherweise müssen Sie Ihren Kunden beim Ausfüllen des Rücknahmeformulars unterstützen. Broker müssen im Allgemeinen die folgenden Angaben machen:
- Ihre CREST-Kontodaten. (Teil A); Bitte beachten Sie, dass die Rücknahme der zulässigen WT-Wertpapiere frei von Zahlung erfolgt, wobei die Wertpapiere an die Emittentin geliefert und in CREST abgeglichen werden, umgekehrt aber kein Bargeld fließt. Die Emittentin wird eine Bestätigung über die Übertragung der digitalen Vermögenswerte auf das entsprechende Depot ausstellen.
- Bitte geben Sie den Namen des eingetragenen Inhabers ein (der Name Ihres Nominees oder des Depotkontos) (Teil B);
- Bitte geben Sie den Namen des wirtschaftlichen Eigentümers ein (Teil C);
- Die Anzahl zulässiger WT-Wertpapiere, die Ihr Kunde einlösen möchte (Teil D);
- Sie müssen angeben, auf welches Depotkonto bei der Verwahrstelle der Emittentin (oder einem verbundenen Unternehmen) Sie Ihre digitalen Vermögenswerte liefern lassen möchten, und die entsprechenden Kontodaten sowie den Namen einer Kontaktperson bei dieser Verwahrstelle nennen (Teil E);
- Geben Sie die Kontaktdaten für die Bestätigung der Rücknahme und des Umtauschs an und unterschreiben Sie das Rücknahmeformular (Teil G). Es ist wichtig, dass das Rücknahmeformular vom eingetragenen Wertpapierinhaber unterzeichnet wird.
Sie oder Ihr Kunde können das Rücknahmeformular per E-Mail oder per Post schicken:
Email: [email protected]
Post:
WisdomTree UK Limited
1 King William St
London EC4N 7BJ
United Kingdom
Häufig gestellte Fragen
Allgemeines
F1. Kann ich meine zulässigen WT-Wertpapiere in digitale Vermögenswerte umtauschen?
Ja, zulässige WT-Wertpapiere berechtigen den eingetragenen Inhaber in CREST zum Erhalt von digitalen Vermögenswerten gemäß den Bedingungen. Die entsprechende Menge an digitaler Währung wird als Coin-Anspruch bezeichnet und auf www.wisdomtree.eu veröffentlicht.
F2. Gibt es eine Mindestanzahl von WT-Wertpapieren, die ich einlösen muss?
Bei einer Rücknahme direkt bei der Emittentin können Sie 1 Einheit eines WT-Wertpapiers einlösen, jedoch nicht weniger; dies gilt vorbehaltlich eines etwaigen Mindesttransferbetrags, der für die zugrunde liegenden digitalen Vermögenswerte gilt.
F3. Worauf habe ich Anspruch, wenn ich meine zulässigen WT-Wertpapiere einlöse?
Sie haben Anspruch auf den Erhalt des entsprechenden Coin-Anspruchs in den jeweiligen digitalen Vermögenswerten (nach etwaigen Abzügen) und vorbehaltlich der von der jeweiligen Verwahrstelle festgelegten Liefergenauigkeit.
F4. Wie erhalte ich meine digitalen Vermögenswerte
Digitale Vermögenswerte in Bezug auf zulässige WT-Wertpapiere werden nur an eine Verwahrstelle der Emittentin oder an ein mit der Verwahrstelle der Emittentin verbundenes Unternehmen (z. B. eine lokale Niederlassung oder Tochtergesellschaft) geliefert, die/das den betreffenden Coin zum Zeitpunkt der Lieferung unterstützt und bei der/dem Sie ein offenes Depotkonto haben.
Kosten
F5. Wie viel kosten die Einlösung und der Umtausch in digitale Vermögenswerte?
Für den Umtausch in digitale Vermögenswerte wird eine vorab zu zahlende Rücknahmegebühr in Höhe von 1.500 USD erhoben, um die Verwaltungskosten für den Umtausch der WT-Wertpapiere in digitale Vermögenswerte zu decken, sowie eine weitere Transaktionsgebühr in Höhe von 1 % des Coin-Anspruchs, die von Ihren Rücknahmeerlösen einbehalten wird.
F6. Welche Risiken birgt der Umtausch in digitale Vermögenswerte?
Anleger sollten beachten, dass die den zulässigen WT-Wertpapieren zurechenbaren digitalen Währungen aus den gesicherten zugewiesenen Konten der Verwahrstelle in die benannte Wallet der empfangenden Verwahrstelle übertragen werden, wo sie für den einlösenden eingetragenen Inhaber gehalten werden. Das heißt, dass die digitalen Vermögenswerte nicht mehr unter dem Schutz der Wertpapierurkunde stehen und das Eigentum und Risiko an den digitalen Währungen auf den einlösenden Anleger übergehen.
Die Emittentin verfügt über eine Multi-Custodian-Plattform. Das bedeutet, dass, wenn ein Anleger sich dafür entscheidet, die zulässigen WT-Wertpapiere direkt bei der Emittentin einzulösen, der Rücknahmeprozess mehr als eine Verwahrstelle umfassen kann. Übertragungen zwischen Verwahrstellen können zusätzliche Übertragungskosten und Sicherheitsrisiken verursachen. Solche Übertragungen zwischen den Verwahrstellen können zu einem Verlust von Vermögenswerten und zu einem vollständigen oder teilweisen Verlust der Anlage des WT-Wertpapierinhabers führen.
Weder der Treuhänder noch die Emittentin sind für ein Versäumnis der Verwahrstelle verantwortlich oder haftbar, die Lieferung der betreffenden digitalen Währungen gemäß den Anweisungen der Emittentin durchzuführen.
Weitere Informationen über Risiken im Allgemeinen finden Sie im Abschnitt „Risikofaktoren“ des Prospekts der WisdomTree Issuer X Limited und in den Bedingungen für die Lieferung digitaler Vermögenswerte, die im Prospekt der WisdomTree Issuer X Limited enthalten sind.
So erfolgt die Rücknahme
F7. Was bedeutet es, dass nur der „eingetragene Inhaber“ das Recht hat, sich für den Umtausch in digitale Vermögenswerte zu entscheiden?
Bei den meisten börsengehandelten Wertpapieren besteht ein Unterschied zwischen dem eingetragenen Inhaber, der in den Aufzeichnungen von Emittenten registriert ist, und dem wirtschaftlichen Eigentümer, der das Wertpapier letztlich besitzt. Die meisten wirtschaftlichen Eigentümer von börsengehandelten Wertpapieren halten diese Wertpapiere in Brokerkonten; ihre Broker halten die Wertpapiere über zusätzliche Konten (oft als „Nominee-Konten“ bezeichnet). Als Emittentin kann WisdomTree Issuer X Limited nur die Namen dieser Nominee-Konten im Verzeichnis einsehen. Die eingetragenen Inhaber der zulässigen WT-Wertpapiere können in eigenem Namen oder als Nominee im Namen des wirtschaftlichen Eigentümers den Umtausch in digitale Vermögenswerte beantragen.
F8. Wie kann ich feststellen, ob ich der eingetragene Inhaber bin?
Da die meisten Einzelanleger ihre zulässigen WT-Wertpapiere über Brokerkonten halten, sind nur sehr wenige Einzelanleger die eingetragenen Inhaber.
F9. Wie beantrage ich den Umtausch in digitale Vermögenswerte, wenn ich nicht der eingetragene Inhaber bin?
Einige Inhaber halten zulässige WT-Wertpapiere zwar direkt, die meisten Anleger dürften sie jedoch über einen Broker oder eine andere Zwischenstelle und sogar in verschiedenen Abrechnungssystemen halten. In diesen Fällen ist der im Verzeichnis aufgeführte WT-Wertpapierinhaber wahrscheinlich das Nominee-Konto des Brokers oder der Zwischenstelle. Anleger sollten sich an ihren Broker oder ihre Zwischenstelle wenden und um Unterstützung bei der Rücknahme und dem Umtausch bitten (siehe unten). WisdomTree ist gerne bereit, dem Broker das Verfahren zu erläutern. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an: [email protected].
F10. Was passiert, wenn mein Broker bei der Rücknahme nicht helfen kann?
Wenn Ihr Broker Ihnen beim Umtauschvorgang nicht helfen kann, wenden Sie sich bitte an uns unter [email protected]
F11. Muss ich ein Formular ausfüllen?
Der eingetragene Wertpapierinhaber muss ein Rücknahmeformular vorlegen, das folgende Angaben enthält:
- Den Namen des im Register eingetragenen Wertpapierinhabers und die entsprechenden Kontaktangaben
- Den Namen des wirtschaftlichen Eigentümers der zulässigen WT-Wertpapiere
- Ob zulässige WT-Wertpapiere eingelöst werden sowie die Anzahl der einzulösenden und in digitale Vermögenswerte umzutauschenden Wertpapiere
- Den Namen der Verwahrstelle der Emittentin oder eines mit der Verwahrstelle der Emittentin verbundenen Unternehmens (z. B. einer lokalen Niederlassung oder Tochtergesellschaft), bei der/dem Sie ein Depotkonto unterhalten, sowie den Namen einer Kontaktperson bei dieser Verwahrstelle.
Das ausgefüllte Formular ist an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: [email protected].
Alternativ kann es auch per Post an folgende Adresse geschickt werden:
WisdomTree UK Limited
1 King William St
London EC4N 7BJ
United Kingdom
F12. Sind Unterlagen für die Kundenidentifizierung (Client Due Diligence, „CDD“) und die Verhinderung von Geldwäsche (Anti Money Laundering, „AML“) erforderlich?
Ja, der wirtschaftliche Eigentümer muss angemessene CDD/AML-Dokumente vorlegen. Wir können erst dann mit der Rücknahme und dem Umtausch beginnen, wenn wir die erforderlichen CDD/AML-Informationen erhalten und die notwendige Überprüfung durchgeführt haben.
Sobald wir den CDD/AML-Prozess abgeschlossen haben, bestätigen wir den Erhalt des Rücknahmeformulars und beginnen mit der Rücknahme und dem Umtausch.
Weitere Einzelheiten sollten Anleger den CDD/AML-Verfahren entnehmen.
F13. Wie gestaltet sich der vorgeschlagene Zeitplan für den Umtausch?
Bevor der eigentliche Rücknahme- und Umtauschprozess beginnen kann, müssen wir physische CDD/AML-Dokumente erhalten, die erforderlichen CDD/AML-Prüfungen durchführen sowie alle weiteren Sicherheitsmaßnahmen und operativen Schritte (z. B. Unstaking, falls zutreffend) abschließen. Es kann zusätzliche Zeit erforderlich sein, damit der Anleger ein Depotkonto bei einer Verwahrstelle der Emittentin oder bei einem mit der Verwahrstelle der Emittentin verbundenen Unternehmen (z. B. einer lokalen Niederlassung oder Tochtergesellschaft) eröffnet, die/das den betreffenden Coin zum Zeitpunkt der Lieferung unterstützt. Diese Prüfungen und die Kontoeröffnung können einige Tage dauern. Nach Abschluss dieser Prüfungen bestätigen wir den Erhalt eines gültigen Rücknahmeformulars. Ab diesem Zeitpunkt kann die Rücknahme von zulässigen WT-Wertpapieren gegen die Lieferung von digitalen Vermögenswerten einige Tage dauern. Die Emittentin kann vor der Übertragung der digitalen Vermögenswerte weitere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, die die Lieferung der digitalen Vermögenswerte an das Depotkonto des Anlegers verzögern können. WisdomTree ist nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder technische Probleme bei Verwahrstellen verantwortlich, die die Lieferung der digitalen Vermögenswerte an die Anleger verzögern können.